Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Erbringung von Dienstleistungen der Bonifatius GmbH, Druck – Buch – Verlag, Karl-Schurz-Straße 26, 33100 Paderborn, Telefon: 05251/153-0, E-Mail: info@bonifatius.de – im Folgenden „Auftragnehmer“ – und Auftraggebern

I. Geltungsbereich

1. Das Angebot von Dienstleistungen richtet sich an Privatpersonen und an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Im Zweifel behält sich der Auftragnehmer vor, einen geeigneten Nachweis der Unternehmereigenschaft zu verlangen.

2. Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

II. Auftragserteilung

1. Ein Vertrag kommt auf der Grundlage eines vom Auftragnehmer abgegebenen schriftlichen Angebotes zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot rechtzeitig schriftlich oder mündlich angenommen hat.

2. Die Annahme ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb der im Angebot genannten Annahmefrist oder – wenn keine Annahmefrist genannt ist – spätestens bis zu dem Zeitpunkt erfolgt, bis zu dem der Auftragnehmer unter regelmäßigen Umständen den Eingang einer Antwort erwarten darf (§ 147 Abs. 2 BGB).

III. Preise

1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot zugrunde gelegten Informationen, Unterlagen oder Dateien, die der Auftraggeber übermittelt hat, unverändert bleiben.

2. Die Preise des Auftragnehmers sind Nettopreise. Die Berechnung erfolgt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

4. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

IV. Zahlung

1. Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.

2. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann der Auftragnehmer hierfür nach eigenem Ermessen eine teilweise oder vollständige Vorauszahlung verlangen.

3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Dies gilt nicht, wenn die Forderung, mit der der Auftraggeber aufrechnet, auf Ansprüchen wegen mangelhafter Leistung des Auftragnehmers beruht.

4. Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB (Einrede des nicht erfüllten Vertrages) bleibt jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seine Hauptleistungspflicht noch nicht oder noch nicht frei von wesentlichen Mängeln erbracht hat.

V. Verschlechterung der Vermögensverhältnisse; Zahlungsverzug

1. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.

2. Der Auftraggeber kommt – auch ohne Mahnung – spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet.

3. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die gesetzliche Verzugspauschale zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

VI. Lieferung

1. Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert.

2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vertraglich vereinbart wurden oder vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

3. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 323 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.

4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers –, insbesondere durch Streik und Aussperrung (nicht jedoch, soweit eine Arbeitskampfmaßnahme den Betrieb des Auftragnehmers selbst betrifft), Krieg, Aufruhr, Terrorismus, Naturkatastrophen, Pandemie, Ausfall von Stromversorgung oder Internet sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber jedoch so bald wie möglich über den Eintritt höherer Gewalt und die voraussichtliche Dauer des Leistungshindernisses informieren. Die beiderseitigen vertraglichen Leistungspflichten bleiben suspendiert, solange das Leistungshindernis besteht. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt. Besteht das Leistungshindernis länger als drei Monate, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

5. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.

6. Ist der Auftragnehmer Kaufmann im Sinne des HGB, gilt: Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

VII. Beanstandungen (in den Bereichen Mediengestaltung und Druck)

1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig und müssen schriftlich erfolgen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die schriftliche Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintrifft.

3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das Gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. § 323 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.

4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.

6. Im Allgemeinen wird die volle vorgeschriebene Auflage geliefert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 5 % anzuerkennen. Der Prozentsatz erhöht sich bei Farben- oder besonders schwierigen Drucken auf 10 %. Zusätzlich erhöhen sich die Prozentsätze der Mehr- oder Minderlieferung, wenn das Papier von dem Lieferanten aufgrund der Lieferbedingungen der Fachverbände der Papiererzeugung beschafft wurde, um deren Toleranzsätze.

VIII. Verwahren, Versicherung (in den Bereichen Mediengestaltung und Druck)

1. Vorlagen, Rohstoffe, Druckdaten und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt.

2. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt.

3. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

IX. Periodische Arbeiten

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden. Die Kündigung des Auftragnehmers muss schriftlich erfolgen.

X. Eigentum, Urheberrecht (in den Bereichen Mediengestaltung und Druck)

1. Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Vorstufenentwürfe, Druckplatten und Stehsätze, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert.

2. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen und dem Auftragnehmer alle daraus entstehenden Schäden und Aufwendungen zu ersetzen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung.

XI. Impressum

Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

XII. Haftung

1. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.

2. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschäden); wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften; aus einer Beschaffenheitsgarantie sowie aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.

3. Mit Ausnahme von Personenschäden haftet der Auftragnehmer für leichte Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) und die Haftung beschränkt sich auf vertragstypische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden.

4. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Beschäftigten und Beauftragten des Auftragnehmers.

XIII. Schlussbestimmungen

1. Wird in diesen AGB für die Erklärung einer Partei Schriftform verlangt, genügt die Übermittlung per E-Mail oder Telefax.

2. Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Regeln des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

3. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

4. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden über die Ersetzung einer unwirksamen Bestimmung durch eine Bestimmung verhandeln, die den Interessen beider Parteien angemessen Rechnung trägt.

Paderborn, 01. 12. 2021